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Allgemeine Verkaufsbedingungen M-W-technics, Michael Wolf


§ 1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

I. Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung und Annahme. Im Zweifel gilt als Annahme der Bestellung erst die Auftragsbestätigung.

II. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Wir können die Bestellung innerhalb von vier Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen.

III. Für den Vertragsinhalt gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner der Bestellung andere allgemeine Geschäftsbedingungen zugrundegelegt hat und nicht unverzüglich nach Erhalt dieser, der Auftragsbestätigung beigefügten, allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.

§ 2. Lieferung

I. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager durch Bereitstellungsanzeige. Soweit es der Kunde wünscht, wird ihm die Ware auf seine Kosten und seine Gefahr zugesandt. Soweit nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird für die Ware auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen.

II. Wir sind berechtigt, zwei Wochen nach Absendung der Bereitstellungsanzeige Kosten der Lagerung zu üblichen Bedingungen in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die Ware nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgeholt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von seinem Wahlrecht nach Absatz 1 Satz 2 Gebrauch gemacht hat.

III. Die Gefahr für zufälligen Untergang und Verschlechterung der Sache geht mit Abholung, spätestens sieben Tage nach Absendung der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2; in diesen Fällen geht die Gefahr mit übergabe der Ware an den beauftragten Spediteur auf den Kunden über.

IV. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 3. Lieferfristen

I. Von uns genannte Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Ein überschreiten des von uns genannten Liefertermins berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2.

II. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung nicht innerhalb von drei Monaten nach übersendung der Auftragsbestätigung erfolgt und er eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat. Zur Geltendmachung von Vermögensschäden ist ein Kunde, bei welchem es sich um einen Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, erst nach erfolgloser Nachfristsetzung und nur berechtigt, wenn der Verzug auf groben Verschulden unsererseits beruht.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

I. Unsere Preise gelten grundsätzlich nur für die reine Lieferung der Ware. Mit der Lieferung zusammenhängende Nebenkosten (Verpackung, Lieferung) sind von der Preisliste nicht umfaßt und werden gesondert in Rechnung gestellt.

II. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind mit Gefahrübergang fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug sind wir berechtigt, einen Zins von 8% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

III. Scheck und Wechselhereingaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselhereingabe bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln berechnen wir die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen.

§ 5 Gewährleistung

I. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person öffentlichen Rechts, so verjähren die Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten ab übergabe der Ware an den Beförderer.

II. Ist die Ware mangelhaft, so steht uns ein Recht zur Nachbesserung, bei Ware, die nach der Gattung bestimmt wird, das Recht zur Ersatzlieferung zu. Die Nachbesserung gilt erst als gescheitert, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Entsprechendes gilt für Ersatzlieferungen. Die Nachbesserung gilt auch als gescheitert, wenn sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums und nach erfolgter Fristsetzung durch den Käufer von uns durchgeführt wird. Die Kosten der Nachbesserung tragen bei berechtigter Mängelrüge wir.

III. Im Fall der gescheiterten Nachbesserung kann der Kunde den Kaufpreis anteilig mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.

IV. Absatz 3 Satz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund einer von uns zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie für von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

V. Absatz 3 Satz 2 gilt nicht für Schadensersatzpflichten auf Grund von Produzenten- und Produkthaftung, soweit vertragstypische Schäden umfasst werden. Bei vertragstypischen Schäden ist, soweit die Schadensersatzpflicht nicht auf grobem Verschulden beruht, unsere Einstandspflicht auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt oder, soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, auf die Höhe der Deckungssumme.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

I. Das Eigentum an gelieferter Ware geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

II. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt im Zweifel kein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme sind wir berechtigt, die Ware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird abzüglich der durch Rücknahme und Verwertung entstandenen Kosten - auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, ein etwaiger überschuß wird an den Kunden ausgekehrt.

III. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Einwilligung die Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiterzuveräußern. Veräußert der Kunde berechtigt oder unberechtigt die Kaufsache, so tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen gegen Dritte inklusiver Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Dem Kunden steht bis zur Offenlegung der Abtretung Einziehungsbefugnis zu. Wir verpflichten uns, die Abtretung nicht offenzulegen, solange der Kunde seinen Vertragspflichten nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist. Im Fall der Berechtigung einer Offenlegung ist der Kunde verpflichtet, uns alle für eine Einziehung der abgetretenen Forderungen unsererseits notwendigen Unterlagen und Informationen zu übermitteln. Auf Verlangen des Kunden geben wir nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten insoweit frei, als diese um 10% des realisierbaren Wertes oder um 50% des Nennwertes den Wert unserer gesicherten Forderungen übersteigen.

IV. Die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz bezüglich der aus unberechtigter Weiterveräußerung uns entstehenden Schäden bleibt von der Regelung des Absatzes 3 unberührt.

§ 7. Gerichtsstand, anwendbares Recht

I. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht Itzehoe bzw. das Amtsgericht Pinneberg.

II. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 8. Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß wir seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichern und automatisch verarbeiten.

§ 9. Sonstiges

I. übertragungen von Rechten und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

II. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

III. Sollten einzelne Vertragsklauseln unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im übrigen nicht. Die Klausel ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder nichtigen Klausel am ehesten entspricht.



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